Spenden

Werden Sie Partner und Förderer für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien. Tragen Sie mit dazu bei, ihnen einen besseren Start ins Leben zu ermöglichen.

Sie würden gern helfen? So wird’s gemacht.

Patenschaften: Als Pate einzelner Kinder oder Wohngruppen übernehmen Sie die Kosten für Einzelförderung bei Nachhilfe, stellen Praktikumsplätze zur Verfügung oder finanzieren Stipendien. Sie können den Kindern und Jugendlichen, aber auch die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Computerkursen oder Workshops ermöglichen.         

Die Kinder und Jugendlichen des Sprecherrates entscheiden über die Vergabe der Spendengelder.

Einzelne Kinder und Jugendliche aus dem Kinderhaus und auch Wohngruppen können beim Sprecherrat finanzielle Unterstützung beantragen, z.B. für das Erlernen eines Musikinstrumentes, für Sprachreisen, Nachhilfe, Fahrräder, Sportausrüstungen oder für zusätzliche Wochenendfahrten bzw. Ferienaktionen.

Sie können aber auch als Spenderin oder Spender zweckgebunden für Wohngruppen, Aktionen oder beispielsweise für Freizeitangebote, wie unsere Box-AG, Volleyball-AG, Garten-AG, Tischtennis-AG, Theater-AG, Ballspiel-AG oder besondere Freizeitveranstaltungen, wie z.B. Sportturniere, Musikauftritte, Teilnahme an Kultur- oder Sportveranstaltungen spenden.

Spendenkonto:

Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin

IBAN: DE 88 100 20 500 000 33 21 502

BIC: BFSWDE 33 BER

Sie fördern, stärken und schützen Kinder und Jugendliche! Sie übernehmen mit Ihrem Engagement für das Kinderhaus ein Stück soziale Verantwortung. Dieses Engagement hat Werbe- und Öffentlichkeitswirkung für Sie und Ihre Firma und natürlich erhalten Sie für Geldspenden eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, die steuerlich absetzbar ist.

Vielen Dank.

Bußgelder / Geldauflagen: Das Kinderhaus Berlin – Mark Brandenburg e.V. ist auch im „Verzeichnis der Geldauflagenempfänger“ eingetragen und hat dafür das Anerkennungsverfahren durchlaufen.  Gerichte und Staatsanwaltschaften können unserem Kinderhaus Gelder zuweisen, d.h. der Angeklagte kann eine Geldzahlung auf unser Bußgeldkonto überweisen.

Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin

IBAN DE 77 100 20 5000 00 33 21 506

BIC BFSWDE 33 BER

Kontaktieren Sie uns:

Petra Kaufmann

Leiterin des Kinderhauses
Tel.: 030 / 97 10 18 – 131
Fax.: 030 / 97 20 446
Mail: kaufmann@kinderhaus-b-b.de