Sie würden gern helfen? So wird’s gemacht.
Patenschaften:
Als Pate einzelner Kinder oder Wohngruppen übernehmen Sie die Kosten für Einzelförderung bei Nachhilfe, stellen Praktikumsplätze zur Verfügung oder finanzieren Stipendien. Sie können den Kindern und Jugendlichen, aber auch die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Computerkursen oder Workshops ermöglichen.
Die Kinder und Jugendlichen des Sprecherrates entscheiden über die Vergabe der Spendengelder.
Einzelne Kinder und Jugendliche aus dem Kinderhaus und auch Wohngruppen können beim Sprecherrat finanzielle Unterstützung beantragen, z.B. für das Erlernen eines Musikinstrumentes, für Sprachreisen, Nachhilfe, Fahrräder, Sportausrüstungen oder für zusätzliche Wochenendfahrten bzw. Ferienaktionen.
Sie können aber auch als Spenderin oder Spender zweckgebunden für Wohngruppen, Aktionen oder beispielsweise für Freizeitangebote, wie z.B. Sportturniere, Musikauftritte, Teilnahme an Kultur- oder Sportveranstaltungen spenden.
Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin
IBAN: DE 92 3702 0500 0003 3215 02
BIC: BFSWDE33XXX
Sie fördern, stärken und schützen Kinder und Jugendliche! Sie übernehmen mit Ihrem Engagement für das Kinderhaus ein Stück soziale Verantwortung. Dieses Engagement hat Werbe- und Öffentlichkeitswirkung für Sie und Ihre Firma und natürlich erhalten Sie für Geldspenden eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, die steuerlich absetzbar ist.
Vielen Dank.
Bußgelder / Geldauflagen:
Das Kinderhaus Berlin – Mark Brandenburg e.V. ist auch im „Verzeichnis der Geldauflagenempfänger“ eingetragen und hat dafür das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Gerichte und Staatsanwaltschaften können unserem Kinderhaus Gelder zuweisen, d.h. der Angeklagte kann eine Geldzahlung auf unser Bußgeldkonto überweisen.
Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin
IBAN DE 81 3702 0500 0003 3215 06
BIC BFSWDE33XXX
Kontaktieren Sie uns:
Petra Kaufmann
Besonderer Vertreter nach §30 BGB
Tel.: 030 / 97 10 18 – 131
Fax.: 030 / 97 20 446
Mail: kaufmann@kinderhaus-b-b.de